Lexikon -Sozialversicherungsabkommen
Sozialversicherungsträger unterschiedlicher Staaten können Verträge mit einander abschließen, die den Versicherten gleiche oder ähnliche Leistungen ihrer Heimat-Sozialversicherungsträger auch auf dem Gebiet anderer Staaten durch deren Sozialversicherungsträger, zusichern.
Diese Abkommen regeln:
siehe:Auslandskrankenversicherung