Lexikon -Krankengeld

Sind Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig oder werden sie stationär in einem Krankenhaus (oder Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung) behandelt, haben sie Anspruch auf Krankengeld.

Auch Versicherte, die nach ärztlicher Anordnung zur Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, haben Anspruch auf Krankengeld.

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