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Ansprüche, die auf die Erfüllung von Verträgen zielen, sind in der Haftpflichtversicherung nicht versichert. In erster Linie sind Kauf-, Werk-, und Mietverträge von diesem Ausschluss betroffen. siehe Haftpflichtversicherung
Ansprüche, die auf die Erfüllung von Verträgen zielen, sind in der Haftpflichtversicherung nicht versichert. In erster Linie sind Kauf-, Werk-, und Mietverträge von diesem Ausschluss betroffen.
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