Lexikon -Deckungszusage

Bei einer Deckungszusage, wird vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages, Versicherungsschutz gewährt. Das Recht, den Abschluss des Vertrages abzulehnen, bleibt Versicherer und Versicherungsnehmer erhalten.

Eine schriftliche Antragsbestätigung ist keine Deckungszusage.

siehe:VVG-Reform, Antrags-Modell, Invitatio-Modell, Vertreter-Modell

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