Lexikon -Chipkarte

Die Chipkarte, auch Krankenversichertenkarte, hat seit 01.01.1995 den Krankenschein abgelöst und dient zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen. Jede Krankenkasse stellt seinen Versicherten für die Dauer der Mitgliedschaft so eine Karte aus. Auf dieser muß jeder unterschreiben und sie enthält weitere Angaben:

  • Bezeichnung der Krankenkassenzugehörigkeit
  • Familienname und Vorname der versicherten Person
  • Geburtsdatum und
  • Anschrift des Versicherten
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus
  • Tag und Beginn des Versicherungsschutzes
  • bei befristeter Gültigkeit, Datum des Fristablaufs

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