(Auch: Brandwand, Brandschutzwand, Brandmauer oder Feuermauer)
Eine Brandwand ist ein Objekt des Brandschutzes und trennt bauliche Anlagen, um die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern.
Eine Brandwand besteht aus nicht brennbarem Material (Baustoffklasse A).
Sie muss mindestens 90 Minuten einem Brand widerstehen (Feuerwiderstandsklasse F 90).
Brandwände dürfen keine Öffnungen enthalten. Wenn jedoch Notwendigkeit besteht, müssen dementsprechende Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden ("T-90"-Tür...).
Brandwände sollten mindestens 30 cm über das Dach hinaus gebaut werden, um das Überschlagen des Feuers über der Dachhaut zu verhindern.
Bei einer Gebäudeaussenwand, direkt auf der Grundstücksgrenze, handelt es sich generell um eine Brandwand.